Rechtsprechung
BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss sowie Beschlagnahmen im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer
Umschreibung des Verdachts der Steuerhinterziehung im Durchsuchungsbeschluss; Zweck einer Durchsuchungsanordnung; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Behauptung der Verletzung des grundrechtlich gewährten Schutzes der Wohnung
- Judicialis
GG Art. 13 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 3; StPO § 102 § 105 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 21.06.2002 - 9 Gs 2749/02
- LG Bielefeld, 10.01.2003 - Qs 613/02
- BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
a) Die Umschreibung des Verdachts der Steuerhinterziehung im Durchsuchungsbeschluss reicht aus, um den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchungen zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).Diese Umschreibung genügt, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollen, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).Ausreichend ist insoweit, wenn diese annäherungsweise - etwa wie hier in Form beispielhafter Angaben - beschrieben werden (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01
Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses
Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
Die allgemein gehaltene Beschlagnahmegestattung im Durchsuchungsbeschluss hatte nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 105 Rn. 7).
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1174
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch Postfach betreffend
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746
Ermittlungsverfahren gegen einen Verein
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B.v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können. - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1162
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1163
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1168
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1172
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1173
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1178
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1177
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (…vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.). - VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1176
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1139
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1147
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1148
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1149
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1150
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1175
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; betreffend Postfach eines Vereins
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1138
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1146
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1170
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1161
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung