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   BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03   

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https://dejure.org/2003,10238
BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03 (https://dejure.org/2003,10238)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 2 BvR 278/03 (https://dejure.org/2003,10238)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 2 BvR 278/03 (https://dejure.org/2003,10238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umschreibung des Verdachts der Steuerhinterziehung im Durchsuchungsbeschluss; Zweck einer Durchsuchungsanordnung; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Behauptung der Verletzung des grundrechtlich gewährten Schutzes der Wohnung

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 3; StPO § 102 § 105 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    a) Die Umschreibung des Verdachts der Steuerhinterziehung im Durchsuchungsbeschluss reicht aus, um den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchungen zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Diese Umschreibung genügt, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollen, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).

    Ausreichend ist insoweit, wenn diese annäherungsweise - etwa wie hier in Form beispielhafter Angaben - beschrieben werden (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03
    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmegestattung im Durchsuchungsbeschluss hatte nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 105 Rn. 7).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1174

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch Postfach betreffend

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746

    Ermittlungsverfahren gegen einen Verein

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B.v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können.
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1162

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
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